Die Ingenieurkammer Sachsen ist die einzige gesetzlich legitimierte Interessenvertretung sächsischer Ingenieure aller Fachrichtungen. Sie arbeitet als Körperschaft
des öffentlichen Rechts selbstverwaltet und ausschließlich beitragsfinanziert.
Die Ingenieurkammer ist dabei Partner für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik, Plattform für das Engagement ihrer Mitglieder sowie Dienstleister für
ihre Mitglieder. Zugleich unterstützt die Ingenieurkammer Sachsen Ihre Mitglieder bei der Rechtsberatung, in Fragen der Berufspolitik und des Marketings für
Ingenieure, bei der Ingenieurversorgung durch ein attraktives Versorgungswerk sowie bei der Fortbildung durch qualifizierte Angebote der Freien Akademie der
Ingenieure.
Die Rechtsaufsicht für die Ingenieurkammer Sachsen übt das Sächsische Staatsministerium des Innern aus.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Existenzsicherung unserer Mitglieder – angefangen von dem notwendigen Investitionsrahmen für Erhaltung und Ausbau der Infrastruktur
in Sachsen über effiziente Vergabeverfahren bis hin zu einer der Qualifikation und Verantwortung entsprechenden leistungsgerechten Honorierung.
Auch ein Berufsrecht wie es andere freie Berufe längst haben – hohe Qualifikation, z.B. einen Master- oder Dipl.-Ing. Grad als Voraussetzung für das Führen der
Berufsbezeichnung – sowie ein Berufsausübungsrecht gebunden an die entsprechende Qualifikation stehen auf der Tagesordnung. Die Ingenieurkammer Sachsen erfüllt
darüber hinaus als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, der im Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und zum
Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ingenieurkammergesetz – SächsIngKG) geregelt ist. Dazu gehören u. a.: die
Prüfung, Anerkennung und Qualifizierung für Beratende Ingenieure, Bauvorlageberechtigte Ingenieure, Qualifizierte Brandschutzplaner, Qualifizierte Tragwerksplaner,
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Prüfsachverständige.
Des Weiteren ist die Ingenieurkammer Sachsen zuständig für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse und überwacht die Einhaltung und Erfüllung der
Berufspflichten.
Zu den mehr als 3.000 Mitgliedern zählen Ingenieure aller Fachrichtungen, die als Freiberufler, Selbständige, Angestellte oder Beamte tätig sind. Die
Mehrzahl der Selbständigen ist als Beratender Ingenieur tätig. Diese gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist ein Qualitätssiegel für freiberufliche
Ingenieure und garantiert Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit.
Die Ingenieurkammer Sachsen vertritt ca. 10.000 Mitarbeiter in den Ingenieurbüros der selbständigen Mitglieder. Diese Ingenieurbüros erwirtschaften insgesamt
ca. 450 Mio. EUR Umsatz im Jahr. Sie erbringen Leistungen in den Bereichen Beratung, Planung und Überwachung für ca. 5,6 Mrd. EUR Bauvolumen im Jahr für
öffentliche und private Auftraggeber.
Die Interessen der Mitglieder werden gewahrt durch die Vertreterversammlung, den Vorstand (mit dem Kammerpräsidenten an der Spitze) sowie zahlreiche
Fachausschüsse, in denen Kammermitglieder ehrenamtlich mitarbeiten.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Ingenieurkammer Sachsen. Sie wird aller vier Jahre direkt von den Mitgliedern gewählt und besteht derzeit
aus 27 Vertretern. Aus der Vertreterversammlung geht zudem der Vorstand inkl. dem Präsidium der Ingenieurkammer hervor. Die ehrenamtliche Mitarbeit in den
Fachausschüssen steht allen Mitgliedern offen.
Die Ingenieurkammer Sachsen ist die Selbstverwaltung und das Dach der Ingenieure im Freistaat Sachsen. Mit den Ingenieuren beansprucht sie die Meinungsführerschaft
in technischen Fragen und eine strategische Vorreiterrolle in der sächsischen Gesellschaft.
Sie ist Garant für Qualität und Sicherheit im Verbund mit Verbraucher- und Umweltschutz. Sie steht für die Gestaltung des Ingenieurberufes sowie für die
Existenzsicherung und den fairen Wettbewerb ihrer Mitglieder.
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Vertretung aller Ingenieure
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Sie ist die kompetente Interessenvertretung aller Ingenieure. Sie engagiert sich für Nachwuchsgewinnung sowie ein hohes Ausbildungsniveau an sächsischen Hochschulen.
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Hoheitliche Aufgaben
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Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben des Freistaates Sachsen, schützt den unabhängig, in Eigenverantwortung wirkenden »Beratenden Ingenieur«, sichert die geschützte
Berufsbezeichnung "Ingenieur" und die Prüfung spezieller Fachkompetenzen.
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Wertschätzung des Ingenieurs
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Sie setzt sich für die Ingenieure, ihre gesellschaftliche Anerkennung als tragende Säule der Wirtschaft und des Wohlstandes und ihre wertschätzende Honorierung
ein. Mit der Marke "Sachsen–Land der Ingenieure" stärkt sie das Ansehen des Freistaates Sachsen.
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Qualität und Anspruch
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Sie ermutigt ihre Mitglieder, sich den Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung zu stellen und steht für hohe ingenieurtechnische Kompetenz.
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Bildung und Vernetzung
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Sie berät und unterstützt die Ingenieure in allen Belangen der Berufsausübung, der Weiterbildung und der Pflege eines leistungsfähigen Netzwerkes mit
vielfältigen nationalen und internationalen Kontakten.