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Berufsbild von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Um eine der höchsten Qualifikationen im deutschen Sachverständigenwesen - die öffentliche Bestellung und Vereidigung- zu erreichen, werden neben persönlicher Zuverlässigkeit und Integrität

verlangt.

Die Nachwuchssituation zeigt: Der Bedarf an Sachverständigen ist groß, die Arbeitsbelastung fast aller Experten ist hoch und die Hürden auf dem Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung zu meistern, ist eine Herausforderung.

Sachverständige in ihrer Bedeutung sind in der Öffentlichkeit, in der Justiz und in der privaten gutachterlichen Tätigkeit unentbehrlich.

Die Objektivität

Für einen objektiven Blick auf ein Objekt oder eine Situation, werden mindestens zwei Perspektiven benötigt, deswegen werden in der Justiz immer beide Parteien gehört. Man versucht, so objektiv wie möglich zu sein. Auch in der Wissenschaft geht es um eine gewissenhafte Überprüfung der Ergebnisse.

Sachverständige kommen aufgrund ihres Fachwissens und der verwendeten Methoden zielgerichtet zu einem überprüfbaren Ergebnis. Das ist eine große Verantwortung, weil die Auftraggeber nicht über ihr technisches Fachwissen verfügen. Sie stützen sich auf die Expertenmeinung und den Sachverstand. Dies erklärt auch, dass die persönlichen Eigenschaften hier ausdrücklich gefordert werden. Es geht zugleich auch um die ethische Verantwortung eines Sachverständigen.

Richtig oder falsch ist keine Frage des Standpunkts. Analyse, Diagnose, Schadensbewertung usw. basieren auf Fakten. Es mag eine subjektive Bewertungskomponente in Politik oder Geisteswissenschaften geben, jedoch nicht in naturwissenschaftlichen Methoden und deren Anwendungen.

Das bedeutet: die öffentliche Bestellung und Vereidigung verpflichtet zur Wahrheit. Unter Berücksichtigung seines Wissens und seiner Berufserfahrung verpflichtet sich ein Sachverständiger, unabhängige Gutachten vorzulegen. Es ist an der Zeit wieder zu erkennen, was für ein großartiges Gut dies in Zeiten alternativer Wahrheiten und "Fake News" ist.

Die besondere Sachkunde

Eine fundierte Ausbildung, zumeist ein akademischer Abschluss, Erfahrung und persönliche Reife sind erforderlich, bevor der Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung eingeschlagen werden kann.

Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt. Es kann sich jeder, der sich für geeignet und qualifiziert hält, als Sachverständiger bezeichnen. Ein Qualitätsgarant ist deshalb die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, muss ein komplexes Prüfverfahren durchlaufen werden.

Unparteiisch, unabhängig und weisungsfrei

Ähnlich einem Schiedsrichter im Sport werden die Eigenschaften "unparteiisch" und "unabhängig" im Rahmen der Sachverständigentätigkeit verwendet. Die Weisungsfreiheit ist für die Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen elementar. Es ist eine gelebte Berufsethik erforderlich, die gleichzeitig moralisch und technisch korrektes Handeln beinhaltet.

Damit ist sichergestellt, dass sich Dritte, denen ein Gutachten vorgelegt wird, auf die Ergebnisse verlassen können. Eine neutrale Beurteilung stärkt die Position eines Auftraggebers, da man sich auf eine unabhängige Gutachtenerstattung stützt. Nicht zuletzt verlangt auch das Verfahrensrecht den Einsatz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger als Gerichtsgutachter.

Wenn für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen Sicherheit erforderlich ist, ist das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen obligatorisch.


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